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   OVG Saarland, 13.06.1995 - 2 W 24/95   

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https://dejure.org/1995,13864
OVG Saarland, 13.06.1995 - 2 W 24/95 (https://dejure.org/1995,13864)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.06.1995 - 2 W 24/95 (https://dejure.org/1995,13864)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. Juni 1995 - 2 W 24/95 (https://dejure.org/1995,13864)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbar; Rechtsschutz; Garagen; Abstandsflächen; Bauwerk; Zweckbestimmung

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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2009 - 7 B 1350/09

    Relativierungen des Begriffs der Außenwände i.S.v. § 6 Abs. 1 S. 1 Bauordnung NRW

    OVG NRW, Beschluss vom 27.10.2008 - 7 B 1368/08 - Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, juris; OVG Saarl., Beschluss vom 13.6.1995 - 2 W 24/95 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 1 LA 219/11

    Anforderungen an die Verpflichtung zur Einhaltung eines geringen Grenzabstands

    Sie bergen die Gefahr, dass "Schmutzecken" bzw. "Schmutzstreifen" entstehen, die aufgrund ihrer Lage und/oder ihrer Abmessungen nicht oder allenfalls unter Schwierigkeiten für Pflegemaßnahmen zugänglich sind und auf denen sich deshalb typischerweise mit der Zeit Abfälle und sonstiger Unrat ansammeln (vgl. Saarl. OVG, Beschl. v. 13.6.1995 - 2 W 24/95 -, juris Rn. 8).
  • VG Karlsruhe, 04.12.2020 - 12 K 4627/19

    Bei der Bewertung der Zumutbarkeit im Rahmen des bauplanungsrechtlichen

    Dies aber würde dem gesetzgeberischen Anliegen zuwider laufen, aus Gründen der Bauhygiene die Entstehung und Verfestigung sogenannter Schmutzecken und Schmutzstreifen zu verhindern, das heißt von baulich nicht genutzten Ecken oder Geländestreifen, die aufgrund ihrer Lage und/oder ihrer Abmessungen nicht oder allenfalls unter Schwierigkeiten für Pflegemaßnahmen zugänglich sind und auf denen sich deshalb typischerweise mit der Zeit Abfälle und sonstiger Unrat ansammeln (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. Juni 1995 - 2 W 24/95 - juris, Rn. 8; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29. August 2013 - 1 LA 219/11 - juris, Rn. 13).
  • VG Saarlouis, 14.09.2010 - 5 L 756/10

    Nachbarrechtsschutz gegen Baugenehmigung für eine Wohnhauserweiterung

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.06.1995 - 2 W 24/95 -,BRS 57 Nr. 153 und Urteil vom 29.08.2000 - 2 R 7/99 -, juris.
  • OVG Saarland, 03.02.2000 - 2 Q 5/00

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Garage; Grenznahe Anordnung; Verstoß gegen

    Auch der Senat hat in dem vom Verwaltungsgericht angeführten Beschluß vom 26.06.1995 - 2 W 25/95 - und einer am selben Tag ergangenen Entscheidung in dem Parallelverfahren 2 W 24/95 - seinerzeit noch in Anwendung der §§ 6 und 7 LBO 1988 - nachbarliche Abwehrrechte gegen ein "grenznah" geplantes Garagengebäude für überwiegend wahrscheinlich gehalten und den rechtsmittelführenden Nachbarn einen Anspruch auf vorläufige Unterbindung der Bauarbeiten zur Realisierung dieses Vorhabens zugebilligt.
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